BH mit Verkehrsteil:
Aufbau:
Der Hundehalter muss bei der Prüfung den Nachweis erbringen, dass er an einem
Sachkunde- Vortrag, der entweder von Dogaudit geprüften Personen oder vom
ÖKV anerkannten Personen gehalten wurde, teilgenommen hat. Alternativ dazu
werden nach den jeweiligen Hundehalteverordnungen der Landesregierungen
verpflichtende Sachkundenachweise anerkannt. Der Vortrag muss Folgendes
beinhalten:
- Entwicklungsphasen des Hundes
- Ernährung und Pflege des Hundes
- Grundsätze des Tierschutzes
- Lernverhalten des Hundes
- Ausdrucksverhalten des Hundes
- Verhalten des Hundehalters gegenüber der Gesellschaft
- Hinweis auf Impfungen, Entwurmungen, gesundheitliche Aspekte
- „Hund auf Reisen“
- Vorschriften der Hundehaltegesetze – auf das jeweilige Bundesland
abgestimmt
1. Überprüfung der Unbefangenheit
2. Prüfung einfacher Gehorsamsübungen auf einem Freigelände oder in einer
geeigneten Halle.
3. Prüfungsteil im Verkehr
Die einzelnen Abschnitte müssen erfolgreich abgelegt werden, damit der 4. Teil der
Prüfung absolviert werden darf. Da der vierte Teil im öffentlichen Verkehr stattfindet,
ist die Unbefangenheit Grundvoraussetzung zur Teilnahme am 3. Teil der Prüfung.
Ebenso muss der Hund die einfachen Gehorsamsübungen positiv abgelegt haben,
bevor eine Prüfung auf öffentlichen Flächen erfolgen kann.
Zur positiven Absolvierung müssen mindestens 60 % der Gesamtpunkte erreicht
werden. Die Bewertung der einzelnen Übungen erfolgt in Prädikaten, wovon sich die
Punkte ableiten.
Folgende Prädikate werden vergeben
Ausgezeichnet 100 %-90 % der Punkte
Bestanden 89 % – 60 % der Punkte
nicht bestanden unter 60 %
Durch den Prüfer werden keine Punkte bekannt gegeben, sondern ausschließlich das
erreichte Prädikat: Ausgezeichnet, Bestanden oder nicht bestanden
Einzelübungen:
- Folgen an der Leine 20 Punkte
- Folgen ohne Leine 10 Punkte
- Absetzen 10 Punkte
- Ablegen mit Heranrufen 20 Punkte
- Ablegen unter Ablenkung 20 Punkte
- Freilaufen mit Heranrufen 20 Punkte
(Quelle ÖKV)